Erholungsurlaub

Erholungsurlaub im polnischen Arbeitsrecht

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen jährlichen und entgeltlichen Erholungsurlaub, auf den der Arbeitnehmer nicht verzichten darf.

Die Dauer des Urlaubs ist von der Länge der Beschäftigung des Arbeitnehmers abhängig und beträgt:

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  • 20 Tage, wenn der Arbeitnehmer weniger als 10 Jahre,
  • 26 Tage, wenn der Arbeitnehmer mindestens 10 Jahre beschäftigt war.

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Der Beschäftigungsdauer, nach der sich die Urlaubslänge berechnet, werden die Zeiten einer vorherigen Beschäftigung hinzugerechnet, und zwar ohne Rücksicht auf Unterbrechungen während der vorherigen Beschäftigung und die Beendigungsart dieses Arbeitsverhältnisses. Auf die Beschäftigungsdauer werden auch die gesetzlich festgelegten Ausbildungsjahre angerechnet.

Der Urlaub ist gemäß dem Urlaubsplan zu gewähren, der durch den Arbeitgeber unter Berücksichtigung der entsprechenden Anträge der Arbeitnehmer und der Notwendigkeit, einen normalen Arbeitsablauf sicherzustellen, erstellt wird. Der Arbeitgeber erstellt keinen Urlaubsplan, wenn sich die bei dem Unternehmen des Arbeitgebers tätigen Gewerkschaften damit einverstanden erklären oder wenn beim Arbeitgeber keine Gewerkschaften tätig sind. In diesem Fall wird der Urlaub zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer einvernehmlich vereinbart.

Stand der Informationen: 02. Januar 2015
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