Eintritt in den polnischen Markt
Sie beabsichtigen, sich in Polen wirtschaftlich zu engagieren? Dann stehen Ihnen verschiedene Personengesellschaften sowie zwei Arten von Kapitalgesellschaften zur Verfügung.
Aufgrund des auch in Polen geltenden numerus clausus (Typenzwang) sind andere als die gesetzlich vorgesehenen Gesellschaftsformen nicht zulässig. Das polnische Gesellschaftsrecht ist im Wesentlichen in dem am 01. Januar 2001 in Kraft getretenen Gesetzbuch über die Handelsgesellschaften geregelt.
Als Personengesellschaft kennt das polnische Recht zunächst die der deutschen Gesellschaft bürgerlichen Rechts ähnliche Zivilgesellschaft.
Personenhandelsgesellschaften sind nach der entsprechenden gesetzlichen Definition: die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Partnerschaftsgesellschaft sowie die Kommanditgesellschaft auf Aktien.
Kapitalhandelsgesellschaften sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie die Aktiengesellschaft.
Wahl der geeignete Investitionsform
Ausgangspunkt für die Wahl der geeigneten Investitionsform ist in der Regel zunächst das Ausmaß der vom ausländischen Unternehmer beabsichtigten wirtschaftlichen Tätigkeit in Polen.
Ebenso sind die Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf den Inhalt des Gesellschaftsvertrages sowie die steuerrechtliche Behandlung der jeweiligen Gesellschaftsform entscheidend.
Darüber hinaus spielen bei der Wahl der Investitionsform die Bestimmungen über die Gründung der jeweiligen Gesellschaft (incl. die unterschiedliche Höhe der Gründungskosten) und die verschiedenen Haftungsverhältnisse eine große Rolle.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung Ihrer Tochter-GmbH:
Sie benötigen Beratung bei der Gründung Ihrer Tochtergesellschaft in Polen?
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie ein Erstgespräch! + 49 / 30 - 92 03 83 05 08.
Investitions- und M&A-Beratung in Polen
Für die Erschließung ausländischer Märkte durch externes Wachstum bietet sich die Übernahme eines bereits bestehenden Marktteilnehmers an, der über eine gut funktionierende Infrastruktur und gute Kontakte im Markt verfügt.
Polen stellt mit seinen ca. 38 Mio. Einwohnern den größten Markt unter den osteuropäischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dar. Viele Unternehmer haben das Potential dieses Marktes bereits für sich erkannt und sind mit eigenen Gesellschaften in Polen aktiv; immer mehr Unternehmer nutzen dabei die Möglichkeit, die Marktbearbeitung durch die Übernahme eines polnischen Unternehmens zu beschleunigen.
Der polnische Markt der Unternehmenstransaktionen ist dabei ein Markt, der sich gerade im Segment der mittelständischen Unternehmen in den nächsten Jahren in interessanter Weise entwickeln wird. Zum einen hat der polnische Mittelstand in der Vergangenheit bereits gezeigt, dass Wachstum auch in Krisenzeiten möglich ist. Zum anderen liegen die für die Entwicklung eines Unternehmens wesentlichen Faktoren wie ein in vielen Bereichen noch nicht gesättigter Markt, sehr gut ausgebildete Mitarbeiter sowie ein stabiles Rechts- und Steuersystem in Polen weiterhin vor.
Das polnische Recht sieht zwei rechtliche Möglichkeiten für Unternehmenstransaktionen vor: zum einen den Share Deal als Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH oder von Aktien einer Aktiengesellschaft, zum anderen den Asset Deal als Übertragung von sämtlichen Vermögensbestandteilen eines Unternehmens im Rahmen einer einheitlichen Rechtshandlung.
Unsere Beratungsleistungen im M&A-Bereich:
Wir begleiten Sie gerne während des gesamten Transaktionsprozesses, von der Identifizierung passender Zielunternehmen über die Durchführung einer Due Diligence bis zur Teilnahme an den Verhandlungen mit dem Verkäufer und der Erstellung bzw. Prüfung des entsprechenden Kaufvertrages.
Dabei stehen wir Ihnen insbesondere mit den folgenden Beratungsleistungen sehr gerne zur Verfügung: