Checkliste Gründung GmbH

Deutscher Rechtsanwalt berät bei der GmbH-Gründung in Polen.

 

Nachfolgend stellen wir Ihnen die wesentlichen Schritte bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Polen dar.

 

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  • Erstellung des Gesellschaftsvertrages

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a.   Firma der Gesellschaft
b.   Sitz der Gesellschaft
c.   Gegenstand der Gesellschaft entsprechend der polnischen PKD-Klassifikation
d.   Dauer der Gesellschaft
e.   Geschäftsjahr
f.   Höhe des Stammkapitals
g.   Höhe der Geschäftsanteile der einzelnen Gesellschafter
h.   Organe der Gesellschaft (Vorstand, Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung)
i.   Veräußerung von Geschäftsanteilen
j.   Nachschüsse
k.  Kapitalerhöhung ohne Änderung des Gesellschaftsvertrages
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  • Beurkundung des Gesellschaftsvertrages beim Notar
  • Abschluss eines Mietvertrages über die Geschäftsräume der Gesellschaft
  • Eröffnung eines Bankkontos für die Einzahlung der Bareinlagen
  • Anmeldung der Gesellschaft zur Registrierung im Landesgerichtsregister (polnisches Handelsregister)
  • Beantragung der REGON-Nummer (statistische Nummer)
  • Beantragung der NIP-Nummer (Steuernummer) sowie der Registrierung der Gesellschaft als VAT-Zahlerin
  • Beantragung der Registrierung der Gesellschaft bei der Sozialversicherung ZUS
  • Veröffentlichung der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister (im polnischen Gerichtsblatt „Monitor Sądowy i Gospodarczy“).

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