Vertretung im Zivilprozess 

Unser Beratungsangebot für das Inkasso und die Prozessvertretung in Polen

Unsere Kanzlei verfügt über eine Prozessabteilung, in der Sie sowohl von deutschen Rechtsanwälten als auch von deutschsprachigen polnischen Anwälten mit jahrelanger Gerichtserfahrung betreut werden.

Wir führen Ihren Gerichtsprozess vor Gerichten sowohl in Warschau als auch landesweit in Polen in der polnischen Sprache und informieren Sie in der deutschen Sprache jederzeit umfassend über den Stand Ihres Gerichtsverfahrens gegen Ihren polnischen Schuldner.

Anwaltszwang besteht in Polen grundsätzlich nur vor dem Obersten Gerichtshof (Sąd Najwyższy). Eine anwaltliche Vertretung ist jedoch in jedem Verfahren vor einem polnischen Gericht empfehlenswert, da die Gerichtssprache die polnische Sprache ist und vor polnischen Gerichten das polnische Prozessrecht zur Anwendung kommt.

Sie benötigen einen Anwalt für die Vertretung Ihrer Interessen?

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie ein Erstgespräch! + 49 / 30 - 92 03 83 05 08. 

Unser Angebot umfasst insbesondere:

  • das Inkasso in Polen – die außergerichtliche Durchsetzung von Forderungen (u. a. die Erstellung außergerichtlicher Zahlungsaufforderungen, außergerichtliche Verhandlungen mit dem Schuldner, das Ausarbeiten von außergerichtlichen Vergleichsverträgen),
  • die Prozessvertretung vor allen polnischen Gerichten,
  • die Vertretung bei der Vollstreckung eines ausländischen Urteils oder Kostenfestsetzungsbeschlusses aufgrund der Bestimmungen der Brüssel-I-VO (VO 44/2001)
  • die Vertretung bei der Vollstreckung eines ausländischen Urteils oder Kostenfestsetzungsbeschlusses aufgrund der Bestimmungen der Neufassung der Brüssel-I-VO (VO 2015/2012)
  • die Vertretung in der Zwangsvollstreckung von Europäischen Vollstreckungstiteln, 
  • die Vertretung in der Zwangsvollstreckung von Europäischen Zahlungsbefehlen im Europäischen Mahnverfahren
  • die Betreuung während des Verfahrens der Zwangsvollstreckung polnischer Urteile, 
  • die Vertretung im Insolvenzverfahren auf der Gläubigerseite (Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren, Teilnahme an der Gläubigerversammlung, Feststellungsprozess gegenüber dem Insolvenzverwalter). 

Vielleicht „schlummern“ aber auch bei Ihnen bereits durch ein Gericht in Deutschland bzw. Österreich oder Polen rechtskräftig festgestellte Forderungen (z. B. Versäumnisurteile), die noch nicht in die Zwangsvollstreckung gegenüber dem polnischen Schuldner in Polen übergeleitet wurden und die Sie bereits in Ihrem Archiv abgelegt haben?

Auch in diesem Fall stehen wir Ihnen sehr gerne mit unserer Erfahrung zur Verfügung, um die notwendigen Schritte für die Beitreibung der Schulden in Polen einzuleiten.

Gerne übersenden wir Ihnen unser Vergütungsverzeichnis!

Sie haben damit bei Ihren Gerichtsprozessen von Anfang an Klarheit über die anwaltlichen Gebühren.


Sie suchen einen Anwalt für die Vertretung Ihrer Interessen vor einem polnischen Gericht?

Dann schreiben Sie uns eine Nachricht! Wir melden uns unverzüglich bei Ihnen.

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